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Maschinenprüfung gemäß DGUV V3 und DIN VDE 0113

  • Maschinen gehören zu den ortsfesten, elektrischen Betriebsmitteln und müssen laut dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Vorschrift 3 regelmäßig überprüft werden
  • Dabei ist es völlig unerheblich, ob Sie elektrische Anlagen in einem Krankenhaus, in einem Verwaltungsgebäude, in einem Industriebetrieb oder in einer Schule betreiben
  • Wird der gesetzlichen Vorschrift nicht nachgekommen, machen Sie sich in jedem Fall strafbarund riskieren Sanktionen nach ArbSchG §209 Absatz 1. Die DGUV V3 verweist hier für die Sicherheitsprüfung an Maschinen auf die ausdrücklichen Regelungen der DIN VDE 0113 (EN 6020-4)
  • Im Kern dient eine ordnungsgemäße Prüfung auch dazu, Ihr Unternehmen vor kostspieligen Personen- und Sachschäden zu schützen sowie einen uneingeschränkten Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten
  • Dazu sorgt die regelmlässige Prüfung und Wartung für eine effektive Früherkennung von Defekten und Stö Das senkt deutlich spürbar Ihre Reparaturkosten, steigert den Arbeitsschutz und vermindert unerwünschte Ausfallzeiten an den Maschinen

Wann genau sollte eine Maschinenprüfung vorgenommen werden?

Für die Maschinenprüfung sieht der Gesetzgeber folgende Prüfintervalle vor:

  • Vor der erstmaligen Inbetriebnahme, um den einwandfreien Zustand der elektronischen Technik sicherstellen
  • Nach Änderungen, Instandsetzungen und auch einem längeren Stillstand ist eine elektrische Prüfung der Maschinen nach DGUV 3 Pflicht
  • Nach Ablauf der Prüfplakette. Besteht eine Maschine die Sicherheitsprüfung, erhält sie eine entsprechende Prüfplakette mit einem Datum für die nächste Prüfung. Die genauen Abstände zwischen den Maschinenprüfungen regelt die EN 6020-4 sowie der Gefährdungsgrad der einzelnen Maschine

Elektro-Prüftechnik.de aus Worms – ihr qualifizierter Partner bundesweit

Wir sind für Sie da und übernehmen mit unserem qualifizierten Fachpersonal auch die gesetzlich vorgeschriebene Maschinenprüfungen gemäß DGUV V3 (ehemals BGV A3) nach DIN VDE 0113 Standards – soweit möglich, selbstverständlich im laufenden Betrieb, um unnötige Ausfall- und Stillstandzeiten an Ihren Maschinen zu vermeiden. Generell nehmen wir dabei die Prüfung in folgenden Einzelschritten vor:

  1. Abgleich Ihrer von technischer Dokumentation und elektrischer Ausrüstung
  2. Überprüfung Ihrer Maschinen auf äußere Mängel und offensichtliche Beschädigungen
  3. Kontrolle der automatischen Abschaltung, des Isolationswiderstands und des Schutzleitersystems sowie Überprüfung der Spannung und der Funktion

Für jede Maschine erstellen wir dann ein Prüfprotokolls inklusive Auswertung, Beurteilung und Dokumentation. Es gilt als rechtskräftiger Nachweis, dass die DGUV V3 Prüfung entsprechend allen notwendigen Standards durchgeführt wurde.